|
Konsumenten und Wirtschaft sind gleichermassen daran interessiert,
dass unlautere kommerzielle Kommunikation (sämtliche Formen
von Werbung, Direktmarketing, Sponsoring, Verkaufsförderung
und Öffentlichkeitsarbeit) ausgemerzt wird.
Die Werbebranche unterhält deshalb seit 1966 eine Selbstkontrolle,
die heute Konsumenten, Medienschaffende und Werber paritätisch
im Rahmen der Schweizerischen Lauterkeitskommission ausüben.
Jede Person ist befugt, Werbung, die ihrer Meinung nach unlauter
ist, bei dieser Kommission zu beanstanden.
Die Kommission stützt sich in ihrer Arbeit auf das schweizerische
Lauterkeitsrecht, berücksichtigt aber auch die grenzüberschreitenden
Richtlinien der Internationalen Handelskammer; sie leistet einen
wesentlichen Beitrag zum Konsumentenschutz. |