Zweck

Konsumenten und Wirtschaft sind gleichermassen daran interessiert, dass unlautere kommerzielle Kommunikation (sämtliche Formen von Werbung, Direktmarketing, Sponsoring, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit) ausgemerzt wird.

Die Werbebranche unterhält deshalb seit 1966 eine Selbstkontrolle, die heute Konsumenten, Medienschaffende und Werber paritätisch im Rahmen der Schweizerischen Lauterkeitskommission ausüben. Jede Person ist befugt, Werbung, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei dieser Kommission zu beanstanden.

Die Kommission stützt sich in ihrer Arbeit auf das schweizerische Lauterkeitsrecht, berücksichtigt aber auch die grenzüberschreitenden Richtlinien der Internationalen Handelskammer; sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Konsumentenschutz.

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